Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Beherbergungsaufnahmevertrag) der Resort Stettiner Haff GmbH für die Übernachtungs- und Angebotsleistungen 

§ 1: Geltungsbereich, Vertragsabschluss

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Resort Stettiner Haff GmbH (Geschäftsform nachfolgend RSH). Der Begriff „Beherbergungsaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer, vertrag sowie Mietvertrag für ein Ferienhaus.
  2. Vertragspartner sind RSH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch den Eingang der Vorauszahlung durch den Kunden an das RSH zustande. Für die Wirksamkeit des Vertrages ist eine schriftliche Buchungsbestätigung des RSH nicht erforderlich.
  3. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem RSH gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem RSH eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Der Dritte ist verpflichtet, den Gast über sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des RSH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
  5. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom RSH ausdrücklich anerkannt.

§ 2: Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das RSH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten UnterkĂĽnfte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die fĂĽr die UnterkunftsĂĽberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des RSH zu zahlen. Dies gilt auch fĂĽr vom Kunden direkt oder ĂĽber das RSH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom RSH verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben wie z.B. Kurtaxe, die nach dem jeweiligem Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.
  4. Das RSH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Unterkunft, der Leistung des RSH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Unterkunft und/oder für die sonstigen Leistungen des RSH angemessen erhöht.
  5. Rechnungen des RSH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde die Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung_ binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  6. Das RSH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Banküberweisung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind in der Buchungsbestätigung in Textform angegeben.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des RSH aufrechnen oder verrechnen.

§ 3: Rücktritt des Gastes (i. e. Stornierung)

  1. StornierungsgebĂĽhren
    • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: Kostenlose Stornierung!
    • Bis 15 Tage vor Mietbeginn sind 50 % des Mietpreises fällig.
    • Ab 14 Tage vor Mietbeginn sind 100 % des Mietpreises fällig.
    • Bei einem Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie können Sie zwischen der Umbuchung oder der Erstattung des bereits geleisteten Mietpreises wählen.

    Wir empfehlen den Abschluss einer ReiserĂĽcktrittsversicherung.

  2. Das RSH räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht nach Maßgabe §3 Nr.1 ein.
  3. Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.
  4. Die Regelung des §3 Nr.1 gilt entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienhaus oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem RSH mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  5. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhäusern hat das RSH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Häuser, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen, soweit eine anderweitige Vermietung tatsächlich erfolgt ist.

§ 4: Rechte des Hotels

  1. Leistet der Gast eine vereinbarte Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht, ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurĂĽcktreten.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurĂĽckzutreten, wenn die VertragsdurchfĂĽhrung unzumutbar ist, insbesondere falls:
    • höhere Gewalt oder andere vom RSH nicht zu vertretende Umstände die ErfĂĽllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Ferienhäuser unter irrefĂĽhrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das RSH begrĂĽndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Ă–ffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des RSH zuzurechnen ist;
    • der Gast ĂĽber sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein auĂźergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren ĂĽber das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird;
    • ein VerstoĂź gegen § 1 Absatz 3.

§ 5: Ferienhausbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienhäuser. Das RSH ist jedoch bestrebt, diesbezügliche Gastwünsche im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, Buchungssituation und Auslastung zu erfüllen.
  2. Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser dem RSH spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  4. Im Übernachtungspreis sind Endreinigung, Wasser- und Stromverbrauch, Bettwäsche, Handtücher und Bademäntel enthalten. Der Kunde verpflichtet sich die Unterkunft im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Für Schäden innerhalb der Unterkunft während des Aufenthaltes haftet der Kunde. Das RSH behält sich eine Rechnungslegung über die vom Kunden verursachten Schäden und Sonderreinigung vor. Die Höhe des Betrages richtet sich nach Umfang des Schadens und des Reinigungsaufwandes. Zudem ist der Kunde verpflichtet sich an die gekennzeichnete Mülltrennung & -entsorgung im RSH zu halten.
  5. Das RSH verfügt ausschließlich über Nichtraucherunterkünfte, in denen es strikt untersagt ist zu rauchen. Auf Ihrer Terrasse/ Balkon steht ein Aschenbecher zur Verfügung. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das RSH das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Ferienhauses, einen Betrag zu verlangen.
  6. Im RSH sind, bis auf wenige Hundeeinheiten, alle Einheiten Allergiker freundlich. Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 250 Euro zu erheben.

§ 6: Haftung des Hotels

  1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind unbeschadet der §§ 701 ff. BGB ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RSH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RSH beruhen, sowie sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RSH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RSH beruhen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des RSH auftreten, wird das RSH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bestrebt sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn er nicht nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem RSH Anzeige macht, § 703 BGB.
  3. Die Haftung nach § 701 BGB ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro beschränkt.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des RSH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das RSH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7: Datenschutz

§ 8: Schlussbestimmungen

  1. ErfĂĽllungsort ist das Resort Stettiner Haff in Altwarp.
  2. Zahlungsort ist Sitz der Resort Stettiner Haff GmbH in Altwarp.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 05/22